Adoption
Adoption
Einem Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann, eröffnet sich durch eine Adoption die Chance, Teil einer neuen Familie zu werden. Es lebt fortan nicht nur mit dieser zusammen, sondern gehört auch in rechtlicher Hinsicht zur neuen Familie. Auch möglich ist die Adoption eines Volljährigen. In beiden Fällen ist notarielle Unterstützung erforderlich.
Sie haben sich für eine Adoption entschieden und suchen eine Notarin, die die hierfür benötigten Beurkundungen vornimmt? Ich kümmere mich gerne darum.
Weiterführende Informationen
Durch die Adoption wird eine rechtliche Verwandtschaft begründet. Adoptierte Kinder und leibliche Kinder sind rechtlich gleichgestellt. Eine Adoption ist nicht auf Kinder beschränkt, auch die Adoption einer volljährigen Person ist möglich. Grundsätzlich erhält bei einer Volljährigenadoption die oder der Adoptierte einen zusätzlichen Elternteil. Unter besonderen Voraussetzungen können die Wirkungen der Minderjährigenadoption gewählt werden, wodurch die Adoptiveltern anstelle der leiblichen Eltern treten.
Für jede Adoption ist ein notariell beurkundeter Antrag auf Annahme an Kindes Statt und eine notariell beurkundete Einwilligungserklärung notwendig. Welche Personen Erklärungen abgeben müssen, hängt von der konkreten Adoption ab.