Gründung
Gründung
Wer unternehmerisch tätig werden möchte, hat viel vor – und einen weiten Weg vor sich. Für Start-ups und andere Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer sind Notariate dabei wichtige Anlaufstellen: Bei Gründungsprozessen erstrecken sich notarielle Leistungen von der Beratung über Beurkundungen bis hin zur Erstellung weiterer Dokumente und der Übernahme der weiteren Abwicklung.
Sie wollen ein Unternehmen gründen? Welche Rechtsform Sie auch anvisieren – auf dem spannenden Weg dorthin begleite ich Sie voller Leidenschaft als Ihre Notarin.
Weiterführende Informationen
Eine wichtige Weichenstellung für jede Unternehmensgründung und für jedes Start-up ist die Wahl der richtigen Rechtsform: GmbH, UG, GbR, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, Einzelkaufmann/Einzelkauffrau oder Aktiengesellschaft? Diese Entscheidung ist zum einen ausschlaggebend für die Außenwahrnehmung. Zum anderen ist sie maßgeblich für die Buchhaltungspflichten, die Besteuerung und die Haftung.
Entscheidende Aspekte, die für oder gegen eine bestimmte Rechtsform sprechen, sind unter anderem das Wachstumspotenzial und die damit verbundene Höhe des unternehmerischen Risikos und der Kreis der Gründerinnen bzw. Gründer.
Klar ist: Für jemanden, der als One-Woman-Show bzw. One-Man-Show ohne Fremdkapital in einem etablierten Markt tätig ist, stellt sich die Gründungssituation grundlegend anders dar als für das Gründungstrio mit einer völlig neuen Geschäftsidee, das mit innovativen Finanzierungsformen ein Produkt zur Marktreife entwickelt.
Für Start-ups ist in aller Regel die GmbH die passende Rechtsform. Der Gesellschaftsvertrag wird individuell auf die Bedürfnisse der Gründerinnen und Gründer und diejenigen späterer Investorinnen und Investoren zugeschnitten. Daneben können weitere Absprachen zwischen den Beteiligten im Rahmen eines Shareholder-Agreements getroffen werden.
Je nach Rechtsform variiert der (größtenteils obligatorische) Mitwirkungsgrad von Notarinnen und Notaren im Gründungsprozess – sei es zwecks Beratung oder notwendiger Beglaubigungen und Beurkundungen. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung etwa ist ohne Notartermin überhaupt nicht möglich.