Erbschein
Erbschein
Sie benötigen dringend einen Erbschein, um sich gegenüber Dritten wie Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt als Erbin oder Erbe zu legitimieren? Dies ist der Fall, wenn die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet oder ein eigenhändiges Testament existiert.
Wenn Sie sich einen Erbschein ausstellen lassen wollen und hierbei eine fachkundige Beratung wünschen, können Sie voll und ganz auf meine notarielle Expertise vertrauen.
Weiterführende Informationen
Als amtliches Dokument ist ein Erbschein ein Zeugnis darüber, wer Erbin bzw. Erbe nach einer verstorbenen Person geworden ist. Der Erbschein genießt gemäß § 2366 BGB öffentlichen Glauben. Bedeutet: Man kann sich darauf verlassen, dass die im Erbschein als Erben genannten Personen tatsächlich Erben sind.
Hieraus folgt umgekehrt, dass sich eine Erbin oder ein Erbe durch Vorlage eines Erbscheins legitimieren kann und häufig auch legitimieren muss. Ein Erbschein ist zum Nachweis des Erbrechts erforderlich, wenn sich die Erbfolge nicht aus einer notariellen Verfügung ergibt.
Existiert eine notarielle Verfügung von Todes wegen, ist ein Erbschein in der Regel nicht erforderlich. In diesem Fall können sich die Erben durch Vorlage des Eröffnungsprotokolls nebst beglaubigter Abschrift der notariellen Urkunde als Erben legitimieren.