Patientenverfügung

Pflegekraft hält die Hand eines älteren Patienten als Zeichen von Unterstützung und Mitgefühl.

Patientenverfügung

Infolge demenzieller Erscheinungen oder schwerer Erkrankungen – wie beispielsweise auch COVID-19 – können Betroffene mitunter aktuell oder dauerhaft keinen eigenen Willen mehr bilden oder äußern. Für diesen Fall sollten Sie durch eine Patientenverfügung vorab den von Ihnen gewünschten medizinischen Rahmen definieren. Notarielle Hilfestellung ist hierbei zielführend.
Bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung kommt es auf Klarheit und Eindeutigkeit an. Umsichtige Notarinnen wie ich beherrschen das von Berufs wegen und helfen Ihnen gerne.

Weiterführende Informationen

Eine Patientenverfügung kommt dann zum Tragen, wenn Menschen beispielsweise infolge eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen bezüglich der Art und Weise der Behandlung zum Ausdruck zu bringen. Insbesondere bedarf es in der Regel einer schriftlichen Patientenverfügung, um lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen. Hierzu zählen unter anderem künstliche Ernährung, die Versorgung mit Flüssigkeit oder die künstliche Beatmung von Corona-Patienten (COVID-19).
Eine Patientenverfügung sorgt aber auch in allen weiteren Fällen, in denen eine aktuelle Willensbildung nicht mehr möglich ist, entsprechend vor, etwa bei einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung. Auch hier können dann bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung gegen lebensverlängernde Maßnahmen sollte man dabei selbst treffen und nicht seine Angehörigen mit einer solch schwerwiegenden Abwägung belasten. Zumal sich immer die Frage stellt, ob sich eine derartige Entscheidungskompetenz überhaupt auf andere Personen übertragen lässt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss eine Patientenverfügung möglichst klar und eindeutig formuliert sein. Medizinische Fragen rund um die Patientenverfügung wie Bedeutung einer Diagnose, Therapiemöglichkeiten und Folgen der Unterlassung bestimmter Maßnahmen sollten mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden.
Notarinnen und Notare sorgen dafür, dass bei einer Patientenverfügung eben diese Klarheit und Eindeutigkeit der Formulierung auf den Punkt genau gewährleistet ist.