Kauf vom Bauträger

Zwei Männer unterzeichnen Dokumente am Tisch, Geschäftstreffen, Vertragsabschluss, Zusammenarbeit im Büro.

Kauf vom Bauträger

Sie wollen eine Bauträgerimmobilie erwerben? Dann sind Sie als Käuferin oder Käufer in besonderem Maße gesetzlich geschützt – schließlich existiert der Kaufgegenstand bei Vertragsschluss noch gar nicht.
Damit Sie beim Kauf vom Bauträger auf der sicheren Seite sind, bringe ich gerne meine notarielle Expertise ein – und darüber hinaus meine speziellen Sachkenntnisse. Als neutrale Beraterin beider Parteien ist die Gestaltung rechtssicherer Kaufverträge meine Passion. Sie können stets auf mich vertrauen – sei es als Privatperson oder Immobilien-Profi.

Weiterführende Informationen

Erwirbt man eine Immobilie von einem Bauträger, müssen die wechselseitigen Leistungen stets im Einklang stehen. Denn wer zahlt schon gerne den Preis für ein fertiggebautes Haus, um im Extremfall nur eine grüne Wiese dafür zu erhalten? Das Gesetz sieht daher vor, dass der Kaufpreis von Bauträgerimmobilien in Raten gezahlt wird – immer entsprechend dem Baufortschritt.
Im Übrigen gelten die gleichen Grundregeln wie beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Voraussetzung jeder Zahlung auf den Kaufpreis ist die notarielle Fälligkeitsmitteilung, und die Eigentumsumschreibung erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
Der Baubeschreibung sollte ein besonderes Augenmerk gewidmet werden, denn diese definiert, was man da überhaupt kauft. Während eine Bestandsimmobilie besichtigt werden kann (und sollte!), ist hier eine genaue Lektüre ratsam, um falsche Vorstellungen zu vermeiden und etwaige Sonderwünsche frühzeitig mit der anderen Vertragspartei zu klären. Zumal es äußerst ärgerlich ist, wenn sich erst beim Einzug herausstellt, dass eine Steckdose fehlt oder ein Schrank nicht mehr ins Zimmer passt, weil die Tür etwas zu breit ist.
Notarinnen und Notare begleiten beim Kauf vom Bauträger alle rund um den Kaufvertrag anfallenden Schritte.