Testament & Erbschein
Testament & Erbvertrag
Wenn Sie jemanden haben, den Sie im Falle Ihres Todes nicht im Regen stehen lassen möchten, sollten Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag entsprechende Vorkehrungen treffen. Eine tatkräftige notarielle Unterstützung sorgt hierbei aus verschiedenen Gründen für die nötige Sicherheit.
Bei der individuellen Regelung Ihrer Erbfolge stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat als Ihre Notarin zur Seite. Damit später alles in Ihrem Sinne seinen Gang nimmt.
Weiterführende Informationen
Die gesetzliche Erbfolge führt oft nicht zum gewünschten Ergebnis und kann erhebliche Probleme mit sich bringen. Plötzlich findet man sich vielleicht in einer Erbengemeinschaft mit Minderjährigen oder demenzkranken Schwiegereltern wieder und muss bei der Nachlassabwicklung eine Vielzahl an Hürden überwinden.
Die fachlich beratene individuelle Regelung der Erbfolge sorgt für mehr Klarheit und schützt so vor unnötigen Komplikationen und oftmals nervenaufreibenden Konflikten. Hierfür stehen Notarinnen und Notare als Experten des Erbrechts zur Verfügung.
Testamente müssen zwar nicht zwingend notariell beurkundet werden. Dennoch ist es ratsam, das Testament durch eine Notarin oder einen Notar entwerfen und beurkunden zu lassen. Denn eine notarielle Verfügung von Todes wegen macht im Regelfall einen Erbschein entbehrlich und bietet Gewähr für die Identität und Testierfähigkeit des Erblassers bzw. der Erblasserin. Zudem ist dadurch sichergestellt, dass der Wille zweifelsfrei und korrekt formuliert zum Ausdruck kommt.
Eigenhändige Testamente führen hingegen oft zu Beweis- und Verständnisproblemen. Daneben existiert bei Gemeinschaftlichen Testamenten das Risiko einer unbeabsichtigten Bindungswirkung. Mit einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag ist man daher deutlich besser beraten.