Ehevertrag
Ehevertrag
Wem gehört eigentlich was? Was passiert bei einer Scheidung mit dem Vermögen? Was ist der Versorgungsausgleich? Kann man das auch anders regeln? Klar ist: Nur durch Vorsorge bzw. einen Ehevertrag schützen Sie sich im Zweifelsfall vor unliebsamen Überraschungen. Deswegen empfiehlt sich hier die frühzeitige Inanspruchnahme notarieller Leistungen.
Ich setze Sie gerne über die gesetzlichen Vorschriften und Regelungsmöglichkeiten in Kenntnis und erarbeite gemeinsam mit Ihnen einen passenden Ehevertrag für Ihr Lebensmodell.
Weiterführende Informationen
Dem gesetzlichen Güterstand liegt noch immer weitgehend das Modell einer „klassischen“ Ehe zugrunde: Ein Ehegatte fungiert als Ernährer und der andere ist für den Haushalt und die Kindererziehung zuständig. Im Unterhaltsrecht wird demgegenüber seit der letzten Gesetzesnovellierung die Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Ehegatten in den Vordergrund gestellt. Hieraus resultiert, dass die gesetzlichen Regelungen nur für wenige Ehepaare passend sind. In Zeiten zunehmender multinationaler Ehen ist zudem sorgfältig zu prüfen, nach welchem Recht sich die Aspekte Vermögen, Versorgungsausgleich und Unterhalt beurteilen.
Daraus ergeben sich für Eheleute viele Fragen und Unsicherheiten, die im Scheidungsfall schnell auf der einen oder anderen Seite zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen können. Diese Gefahr lässt sich im Vorfeld durch einen Ehevertrag eindämmen, und Notarinnen und Notare sind hierfür die wichtigsten Anlaufstellen. Denn ein Ehevertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.